(که سپوره وي که پوره وي نو په شریکه به وي (باچاخان)

Satzung der

[15.Aug.2022 - 14:17]

S a t z u n g  d e r   P S D P

 

Einleitung

Die Sozialdemokratische Partei der Paschtunen (Pashtoons Social Democratic Party – PSDP) ist die Partei der Einheit und Unabhängigkeit allen Paschtunens.

Sie erstrebt eine Gesellschaft, in der jeder seine Persönlichkeit frei entfalten und im Dienste der Menschheit am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben der Gesellschaft Teilnehmen kann.

Grundlagen der PSDP sind das Paschtunwali, der Sozialismus und die Demokratie. Der gemeinsame zwischen dem Paschtunwali und Sozialismus ist die Demokratie. Sie sind dadurch untrennbar miteinander verbunden. Das Paschtunwali wird im demokratischen Sozialismus und der demokratische Sozialismus wird im Paschtunwali verstärkt und vervollständigt.

Freiheit, Gerechtigkeit und Brüderlichkeit sind die Forderungen der paschtunischen Sozialdemokratie. Deshalb lehnen die paschtunischen Sozialdemokraten jede Art von Diktatur, jede Art totalitärer und Einparteienherrschaft ab, die die Freiheiten und Rechte der Menschen vernichten. 

 

Grundwerte

  1. Die Spaltung des paschtunischen Volkes und deren Heimat “Pashtoonkhwa“ bedrohen den Frieden. Für die Erhaltung des Friedens ist wichtigste Aufgabe und Grundforderung der PSDP, die Einheit und Bildung eines unabhängigen Staates der Paschtunen, das “Pashtoonkhwa“.

 

2) Die Macht des Staates von “Pashtoonkhwa“ soll vom Volke ausgehen. Dafür ist es notwendig, dass das “Pashtoonkhwa“ nach den paschtunischen Stämmen, geografischen und Verwaltungskriterien in Länder geteilt und jedes Land dann in Bezirke und Unterbezirke aufgegliedert wird. Jedes Land soll ein Landesparlament (Sima Iza Djirga) haben. Außerdem soll es für ganz “Pashtoonkhwa“ ein Zentralparlament (Mili Djirga) und einen Senat (De Maschrano Djirga) geben. 

Die Länderparlamente sollen aus ihren Mitgliedern Landesregierungen wählen. Das gleiche gilt für die Bildung der Zentralregierung, der Senat soll aus den Regierungschefs der Länder und aus jedem Land gemäß ihrer Einwohnerzahl direkt gewähltes Vertreten bestehen. Der Senat prüft die Beschlüsse der Länderparlamente und des Zentralparlaments, nennt den Staatspräsidenten und ruft für die Wahl des Staatspräsidenten den Großrat (Loya Djirga) zusammen. 80 Prozent der Mitglieder der Länderparlamente und des Zentralparlaments werden aus den Unterbezirken direkt von der Bevölkerung durch freie Wahl gewählt und 20 Prozent werden von den Parteien, die bei den Parlamentswahlen 5 Prozent dr Stimmen gewonnen haben, indirekt ernannt. 

Jeder Bewohner von “Pashtoonkhwa“ der nicht jünger ist als 18 Jahre, hat zwei Stimmen. Eine Stimme soll für den jeweiligen Kandidaten, die andere für die Partei abgegeben weder. Selber kann er (sie) nur dann für das Zentralparlament oder das Landesparlament kandidieren, wenn re (sie) nicht jünger als 30 Jahre ist.

 

3) Die PSDP strebt die Vertiefung und Verbreitung der heiligen Religion des Islam an und respektiert Andersgläubige. 

 

4) Sprache und Kultur spielen bei der Gestaltung der Nation und Heimat eine wichtige Rolle. Deshalb bezeichnet die PSDP die Entwicklung der Heimatsprache Paschtu und Kultur als Grundaufgabe und will, dass die Staatsorgane auf dem Paschtunwali basieren und die Beschlüsse der paschtunischen Räte (Djirga) vom Staat anerkannt wenden.


5) Das Privateigentum an Produktionsmitteln hat Anspruch auf Schutz und Förderung, soweit es nicht den Aufbau einer gerechten Sozialordnung hindert. Wirtschaft und Privateigentum sollen so gefördert werden, dass einerseits die Heimat industrialisiert wird. Die Industrie soll im ganzen Land verteilt und nicht auf bestimmte Gegenden konzentriert werden.

 

6) Jeder Bewohner von “Pashtoonkhwa“ ist verpflichtet, dem Staat, entsprechend seinem Einkommen, Steuern zu entrichten.

 

7) Jeder Bewohner von “Pashtoonkhwa“ hat Anspruch auf Arbeit. Der Staat ist entsprechend seiner Möglichkeit verpflichtet, Arbeit zu vermitteln. Arbeitslose oder arbeitsunfähige Personen haben Anspruch auf staatliche Hilfe.

 

8) Für die PSDP haben das menschliche Leben und die Menschenwürde allergrößten wert und deshalb möchte sie, daß alle Menschen gleichberechtigt behandelt werden und keiner mit der Todesstrafe verurteilt und weder psychisch noch physisch gefoltert wird.

 

9) Soziale Sicherheit und Verbesserung der Lebensbedingungen, vor allem Erfüllung der Grundbedürfnisse der Menschen sind die Forderungen der PSDP.

 

10) Die Ausbildung in Standard - Paschtu ist Grundrecht eines jeden Bewohners von “Pashtoonkhwa“. Ausbildung soll jedem die Möglichkeit geben, die Persönlichkeit frei zu entfalten. Bei der Ausbildung soll der Berufsschule größte Aufmerksamkeit geschenkt werden, weil dadurch einerseits die Entwicklung des Fortschritts unserer Heimat gefördert wird und andererseits jeder befähigt wird, auf seinen eigenen Füßen zu stehen. Wissenschaftliche Forschung soll von der Zentral-Regierung gefordert und ihre Ergebnisse in den Dienst der Öffentlichkeit und Entwicklung der Gesellschaft gestellt werden.

 

11) Meinungs- und Versammlungsfreiheit und das Recht auf Demonstration und Streik sind ohne Unterschied von Hautfarbe, Rasse und Geschlecht die grundlegenden Forderungen der PSDP.

 

12) Presse, Rundfunk, Fernsehen und Film erfüllen öffentliche Aufgaben. Sie sollen frei und unabhängig, gemäß der paschtunischen Tradition, überall unbehindert Informationen sammeln und bearbeiten und in eigener Verantwortung verbreiten dürfen.

 

13) Freiheit der Gründung und Tätigkeit von Parteien und Organisationen sind Forderungen der PSDP und grundlegende Aufgaben des Staates. Parteien erhalten dann offiziellen Status, wenn sie bei den Wahlen der Landesparlamente oder des Zentralparlaments einen Stimmenanteil von fünf Prozent erlangen.

 

14) Die PSDP berücksichtigt berufliche andere Interessen ihrer Mitglieder. Deshalb unterhält sie verschiedene Parteiorganisationen, z.B. für Bauern, Arbeiter, Angestellte, Tischler, Schmiede, Metzger, Schuhmacher, Friseure, Wäscher, Töpfer, Ärzte, Rechtsanwälte, Lehrer, Schriftsteller, Studenten u.s.w. Die PSDP hält außerdem eine Jugend-Paschtunorganisation (Zwan Pashtoon) für notwendig, deren Mitglieder den Nachwuchs der Partei bilden. Die Mitgliedschaft in der Partei kann ab 18. Lebensjahr erworben werden. Die Mitarbeit in der Jugendorganisation ist bis zum 30. Lebensjahr möglich. 

 

15) Unabhängigkeit, Verteidigung und Schutz unserer Heimat “Pashtoonkhwa“ und durch mehrere Parteien die Festigung der Demokratie sind die Forderungen der PSDP und Aufgaben der Paschtunen. Das Militär muß durch die Regierung unter Kontrolle des Zentralparlaments stehen.

 

16) Die PSDP ist bestrebt, mit allen sozialdemokratischen Parteien, Organisationen, Regierungen und allen sozialdemokratisch Gesinnten enge Beziehungen zu unterhalten.


17) Die PSDP verteidigt die Satzung und die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen und das Selbstbestimmungsrecht aller Völker und verurteilt aufs schärfste jede Art von Kolonialismus.

 

18) Die PSDP will durch freie Selbstbestimmung mit anderen Brudervölkern Bundesrepublik Pashtoonkhwa bilden.

 

P a r t e i o r g a n i s a t i o n

 

Sitz und Tätigkeit

Der Hauptsitz der Sozialdemokratischen Partei der Paschtunen (PSDP) ist in “Pashtoonkhwa“. Sie gliedert sich in Ortsverbände (Dalgi), Unterbezirksverbände (Dali) Bezirksverbände (Tapali) und Landesverbände (Pari), die in ganz “Pashtoonkhwa“ arbeiten. Ein Unterbezirksverband setzt sich aus zwei oder mehreren Ortsverbänden zusammen, ein Bezirksverband besteht aus zwei oder mehreren Unterbezirksverbänden und Landesverband ist die übergeordnete Dienstelle von zwei oder mehreren Bezirksverbänden.

 

Die PSDP unterhält innerhalb und außerhalb von Pashtoonkhwa zahlreiche Berufs- bzw. Interessenverbände und außerdem in befreundeten Ländern im Namen der Partei oder von Parteimitgliedern Organisationsbüros. 

 

Mitgliedschaft

Jeder, der nicht jünger ist als 18 Jahre, Pashto spricht, und die Satzung der PSDP akzeptiert, kann die Mitgliedschaft schriftlich beim Vorsitzenden des zuständigen Ortsverbandes beantragen. Notwendig ist die Empfehlung von zwei Mitgliedern der PSDP. Die Entscheidung über die Aufnahme liegt dann bei dem zuständigen Ausschuss des Parteivorstandes. Unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der PSDP ist die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen politischen Partei. Entsprechendes gilt Vereinigungen, die gegen die PSDP wirken. 

 

Partei-Organe

Die PSDP gliedert sich in acht Organe, die bei Anwesenheit der Hälfte ihrer Mitglieder beschlussfähig sind. - 

 

- Ortsverband: Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und den Mitgliedern. - 

 

- Unterbezirksverband– Vorstand: Ihm gehören der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende, sowie die Vorsitzenden der dazu gehörenden Ortsverbände an.

 

  • Bezirksverbands- Vorstand: er besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und den Vorsitzen der dazugehörenden Unterbezirke. 

 

  • Landesverbands- Vorstand: Dazu gehört der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, die für verschiedene Aufgaben zuständigen Mitglieder des Landesverbandsvorstands und Vorsitzenden der dazugehörende Bezirksverbände.

 

  • Landesverbands- Parteitag: Teilnahmeberechtigt sind der Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende, die für die Verschiedenen Aufgaben zuständigen Mitglieder des Landesverbands- Vorstands, sowie die zu diesem Landesverband gehörenden Bezirks-, Unterbezirks- Vorstände, außerdem direkt gewählte Vertreter der Ortsverbände und Parteiorganisationen.

 

  • Parteivorstand: Er besteht aus dem Parteivorsitzenden, dem stellvertretenden Parteivorsitzenden, den Beratern d. Parteivorsitzenden und anderen Mitgliedern des Parteivorstands, deren Zahl und Aufgabenbereich entsprechend dem Bedarf vom Parteirat festgelegt ist.

 

  • Parteirat: Er besteht aus den Mitgliedern des Partei- Vorstands und Vorständen der Landesverbände. 

 

  • Parteitag: Teilnahmeberechtigt sind alle Unterbezirks- Vorsitzenden, die Stellvertreter der Bezirksverbands- Vorsitzenden, die Mitglieder des Parteirats, sowie die direkt gewählten Vertreter der Ortsverbände und Parteiorganisationen. Die Anzahl der Vertreter der einzelnen Ortsverbände und Parteiorganisationen wird gemäß ihrer Qualität und Quantität vom Parteivorstand bestimmt. 

 

Wahlordnung

Der Vorsitzende des Ortsverbandes wird von der jeweiligen Ortsverbands- Versammlung für drei Jahre gewählt. Für die gleiche Dauer erfolgt die Wahl der Vorsitzenden der Unterbezirke und Bezirksverbände, jeweils in ihrem eigenen Bereich. Entsprechend des Bedarfs können mit Genehmigung der Verbandsversammlungen zwei oder mehrere Stellvertreter für verschiedene Aufgaben dazu gewählt werden. Der Vorsitzende des Landesverbandes wird für vier Jahre vom Landesverbands- Parteitag gewählt. 

Er stellt dann seine Stellvertreter und die übrigen Kandidaten für die verschiedenen Aufgaben des Landesverbands- Vorstands dem Landesverbands- Parteitag vor. Danach erfolgt die Wahl durch den Landesverbands- Parteitag. Die Anzahl der Stellvertreter des Landesverbands- Vorsitzenden wird entsprechend dem Bedarf vom Vorsitzenden des Landesverbandes selber bestimmt.

Die Anzahl und Aufgabenbereiche der übrigen Mitglieder des Landesverbands- Vorstands werden vom Parteivorstand festgelegt. Der Parteivorsitzende wird vom Parteitag für fünf Jahre gewählt. Dann stellt er seine Stellvertreter, die Berater und anderen Kandidaten für die verschiedenen Aufgaben des Parteivorstands vor, nämlich den Geschäftsführer, den Schatzmeister und Funktionäre für politische und andere Aufgaben der Partei. Anschließend erfolgt die ´Wahl durch den Parteitag. Die Anzahl der stellvertretenden Parteivorsitzenden und deren Berater wird vom Parteivorsitzenden entsprechend dem Bedarf selber bestimmt. 

Die Aufgaben und die Anzahl der übrigen Mitglieder des Parteivorstands wird entsprechend dem Bedarf vom Parteirat bestimmt. Gewählt wird mit absoluter Mehrheit. Wenn ein Kandidat weniger als 50 Prozent der Stimmen erhält, wird die Wahl wiederholt. Sollte er beim zweiten Wahlgang nicht mehr als 50 Prozent der Stimmen gewinnen und kein Gegenkandidat da sein, wird er für ein Jahr gewählt betrachtet. Falls bei mehreren Kandidaten keiner mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält, wird die Wahl wiederholt. Wenn dabei ebenfalls keiner mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält, so gilt die relative Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Parteiordnungsverfahren: Wenn ein Mitglied oder ein Parteifunktionär gegen die Interessen der Partei verstößt, das Parteiprogramm und die Prinzipien mißachtet, für andere Parteien oder Organisationen arbeitet, die gegen die Partei wirken, wird vom zuständigen Ausschuss des Parteivorstands ein Parteiordnungsverfahren eingeleitet. Dem Betreffenden kann die Parteifunktion bzw. Mitgliedschaft für eine gewisse Zeit oder für immer entzogen werden. 

Gegen eine solche Entscheidung kann beim Parteivorstand Berufung eingelegt werden. 

Der Beschluß des Parteivorstands hat jedoch Gültigkeit. Ein Ordnungsverfahren gegen den Landesverbandsvorsitzenden kann nur von dessen zuständigen Landesverbandsparteitag eingeleitet werden und gegen den Parteivorsitzenden nur vom Parteitag.

 

Aufgaben, Rechte und Verantwortungen: Jedes Mitglied hat die Aufgabe, an der Verwirklichung der Beschlüsse und am Programm der Partei mitzuwirken, Parteitreue zu zeigen und über parteiinterne Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Jedes Mitglied soll entsprechend seinen Einkommen monatlich einen Mitgliedsbeitrag bezahlen.

Die Festsetzung der Beitragshöhe erfolgt durch den Parteitag. 

Jedes Mitglied hat in seinem zuständigen Verband Stimm –und Vorschlagsrecht. 

Er kann an den Beschlüssen mitwirken und Mitglied der verschiedenen Parteiorganisationen werden. 

Die Mitgliedschaft in der Partei kann jederzeit schriftlich aufgekündigt werden. 

Mit dem Austritt bzw. Ausschluß endet auch die Mitgliedschaft in Parteiorganisationen. 

Ausgetretene oder ausgeschlossene Personen haben keinerlei Ansprüche an die Partei oder Parteimitglieder. Es besteht die Verpflichtung, über bekanntgewordene Partei-Interna nach dem Ausscheiden absolutes Stillschweigen zu bewahren. Die Möglichkeit wieder Mitglied zu werden, ist bei Stimmenmehrheit des Parteivorstands gegeben. Der Parteitag ist das höchste Organ der Partei. Er bestimmt das Parteiprogramm und die allgemeine Politik der Partei. Mitglieder und Funktionäre der Partei verwirklichen die Beschlüsse des Parteitages. Der Parteitag wir alle fünf Jahre vom Parteivorstand einberufen, ggf. zusätzlich bei Bedarf durch einstimmigen Beschluß des Parteivorstands oder mit Stimmenmehrheit des Parteirates. Der Parteirat wird normalerweise alle zwei Jahre einberufen, ggf. auch zusätzlich bei Bedarf durch Einstimmigkeit der Parteivorstandsmitglieder. Der Parteirat bereitet die Wahl des Pashtoonkhwa- Zentralparlaments vor und stimmt die Politik der Landesverbände mit der allgemeinen Politik der Partei ab.

Er hilft bei der Verwirklichung des Parteiprogramms und berät den Parteivorstand bei den Beschlüssen des Parteitages. Der Landesverbands-Parteitag wird vom Landesverbandsvorstand jedes Jahr einmal einberufen und ein außerordentlicher Landesverbandsparteitag jederzeit durch einstimmigen Beschluß des Landesverbandsvorstands. Die Vorstandssitzungen der Partei, der Landes-, Bezirks- und Unterbezirksverbände bzw. des Ortsverbandes werden. Von den jeweiligen Vorsitzenden bei Bedarf einberufen. Der Ortsverband ist dem zuständigen Unterbezirksverband Rechenschaft schuldig und untergeordnet und im weiteren Verlauf der Unterbezirk dem Bezirksverband, der Bezirksverband dem Landesverband, der jeweilige Landesverband dem Landesverbandsparteitag, der Landesverbandsparteitag dem Parteivorstand, der Parteivorstand dem Parteirat und der Parteirat dem Parteitag. Beschlüsse der jeweils zuständigen nächst höheren Instanz sind von den untergeordneten Organen zu akzeptieren. Untergeordnete Organe können ihre Beschlüsse und Vorschläge den jeweils oberen Organen unterbreiten, jedoch ist die Entscheidung der nächst höheren Instanz auszuführen. Untere Organe können nicht bei den Angelegenheiten der oberen Organe mitreden, was im umgekehrten Falle von oben nach unten möglich und notwendig ist. 

Parteiorganisationen können eine eigene Satzung haben. Diese soll aber nicht im Widerspruch zur Satzungen der Partei stehen. Der Partei-Vorsitzende vertritt die Partei nach innen und außen. Er ist bevollmächtigt, politische, wirtschaftliche, kulturelle und andere Verträge im Namen der Partei zu schließen. Außerdem ist er berechtigt für die Verwirklichung verschiedener Programme und Aufgaben der Partei Vertreter zu ernennen oder Ausschüsse zu bilden und ihnen Vollmacht zu geben. 

Der Parteivorsitzende ist nur dem Parteitag verantwortlich. Er kann nicht gleichzeitig Partei und Regierungschef oder Staatspräsident werden. 

 

Veröffentlichungen: Die Veröffentlichungen der Partei erfolgen in der Zeitschrift „Paschtunkhwa“ in Pashto. Es werden aber auch Extra-Ausgaben der Zeitschrift Pashtunkhwa in anderen Sprachen herausgegeben. 

 

Flagge: Die Farbe der Flagge der Partei ist golden mit dem Partei-Emblem darin.

Batscha-Khan-Preis: Die PSDP vergibt alle zehn Jahre im Namen des Batscha Khan, der unsere lebendige Geschichte und politisches Licht ist, den Preis an Personen, die auf dem Weg zur Unabhängigkeit der Nation und Heimat große Verdienste geleistet haben. Der Preis-Auswahl-Ausschuß wird vom Parteivorstand gewählt.

 

Geschäftsordnung: Diese Parteisatzung hat eine Geschäftsordnung, die diese Satzung vervollständigt und die Arbeit der Partei besser organisiert.

Änderung der Satzung: Diese Satzung kann mit Dreiviertelmehrheit der Stimmen der Mitglieder des Parteitages geändert bzw. Vervollständigt werden.

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بېرته شاته